Netzwerk Teilzeitberufsausbildung

Logo des Netzwerkes TeilzeitberufsausbildungIm Juni 2003 hat RE/init e.V. sechs Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit und neun Vertreterinnen verschiedener Beschäftigungsträger in Nordrhein-Westfalen zu einem ersten Netzwerktreffen am 02.07.2003 eingeladen. Ziel dieses ersten Treffens war es, durch die Bildung eines Netzwerkes Teilzeitausbildung fest zu verankern und alle Möglichkeiten und Wege für die Zukunft zu ebnen. Ein regelmäßiger Informationsaustausch, das Wissen jedes Einzelnen, aber auch die differenzierten Erfahrungen in den einzelnen Projekten sollen dazu beitragen, verschiedene Möglichkeiten der Ausbildung in Teilzeit zu eruieren und zu erproben. Die Resonanz zu dem Netzwerktreffen ist sehr groß, mittlerweile nehmen über 30 Netzwerkpartner aus ganz Deutschland an den Veranstaltungen teil. Die Teilnehmer/innen bilden eine Arbeitsgruppe, in der bei jedem Treffen gemeinsam der Inhalt des nächsten Termins festgelegt wird. Die Treffen finden alle vier Monate statt, Veranstaltungsort ist RE/init e.V. in Recklinghausen.


Fachtagung

Unter dem Thema "Von der Ausnahme zur Regel - Teilzeitberufausbildung für junge Menschen mit Kindern", wurden auf einer bundesweiten Fachtagung in Bielefeld entsprechende Möglichkeiten vorgestellt. Veranstalter ist das Netzwerk Teilzeitberufsausbildung, entstanden aus dem Projekt BEAT (Betriebliche Erstausbildung in Teilzeit für Alleinerziehende bis 25) der Agentur für Arbeit und der Recklinghäuser Arbeitsförderungsiniative RE/init e.V..

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Was tut eine Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit?

Die Bundesagentur für Arbeit hat als gesetzlichen Auftrag die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt, die Frauenförderung, die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die besondere Unterstützung von Berufsrückkehrerinnen nach der Familienphase.

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Eckpunkte für zeitmodifizierte Berufsausbildung und Berufsvorbereitung

Im System der beruflichen Ausbildung in Deutschland sind insbesondere junge Menschen mit familiärer Verantwortung bislang kaum vorgesehen: Mangelnde Kinderbetreuung, skeptische Betriebe, überforderte Berufsschulen und das traditionelle Leitbild der familienzentrierten „Mutter und Hausfrau“ bestimmen den Alltag. Dabei ist eine qualifizierte Berufsausbildung die wichtigste Voraussetzung für eine eigenständige Lebensperspektive und Sicherung des Familienunterhalts. Seit Mitte der 1990er Jahre existieren eine Reihe von Initiativen und Modellprojekten, die schulische und berufliche Ausbildungsmöglichkeiten für junge Mütter (und Väter) in zeitmodifizierter Form erproben und evaluieren. Die Ziele dieser Projekte sind mittlerweile von bundesweiten Entscheidungsgremien aufgegriffen worden.

Nachdem im März 2001 mit dem „Eckwertepapier des Bund-Länder-Ausschusses zur Reform der beruflichen Bildung“ bereits eine tageszeitliche oder kalendarische Verkürzung der dualen Ausbildung bei der im Übrigen unveränderten Regelausbildung mit Empfehlungscharakter für die Kammern vorgeschlagen wurde, erhielt die Teilzeitberufsausbildung nunmehr mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes mit Wirkung vom 01.04.2005 eine gesetzliche Grundlage. Auch der wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in einem eigenen Gutachten das Thema der bisher strukturell erschwerten Vereinbarkeit von Ausbildung und Elternschaft aufgegriffen und eine Reihe politischer Handlungsempfehlungen an die Akteure des Berufsbildungssystems formuliert (www.bmfsfj.de).

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Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind

Informationen zu der Tagung in Bielefeld

Eine qualifizierte Berufsausbildung ist die wichtigste Voraussetzung für eine eigene Lebensperspektive und daher gerade für junge Frauen und Männer mit Kindern eine unverzichtbare Grundlage für die Sicherung des Familienunterhalts. Die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie ist jedoch immer noch mit erheblichen Problemen für junge Menschen mit Familienpflichten verbunden. Mit der am 01.04.2005 in Kraft getretenen Novellierung des Berufsbildungsgesetzes erhielt die Teilzeitberufsausbildung eine gesetzliche Grundlage.

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